Bitte nicht lange warten...



Ihre Krankenkasse achtet auf die Termine:

Eine Heilmittelverordnung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten, hat nur eine begrenzte Gültigkeit. Deshalb am besten gleich sofort bei uns anrufen, wir sind für Sie an fünf Tagen in der Woche an den aufgeführten Öffnungszeiten für Sie da.